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OLG Brandenburg, 05.11.2018 - 10 UF 66/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Aussetzung eines Rechtsstreits im Hinblick auf ein anderweit anhängiges Verfahren
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Aussetzung eines Rechtsstreits im Hinblick auf ein anderweit anhängiges Verfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
ZPO § 148
Voraussetzungen der Aussetzung eines Rechtsstreits im Hinblick auf ein anderweit anhängiges Verfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bernau, 24.04.2018 - 6 F 330/17
- OLG Brandenburg, 05.11.2018 - 10 UF 66/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.07.2013 - XII ZB 297/12
Kindesunterhalt: Barunterhaltspflicht des betreuenden Elternteils
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.11.2018 - 10 UF 66/18
Für das weitere Verfahren wird darauf hingewiesen, dass die Einkommensdifferenz, bei der es unter gewöhnlichen Umständen der Billigkeit entsprechen kann, den betreuenden Elternteil auch den Barunterhalt für das Kind in voller Höhe aufbringen zu lassen, erst erreicht ist, wenn der betreuende Elternteil etwa über das Dreifache der unterhaltsrelevanten Nettoeinkünfte des an sich barunterhaltspflichtigen Elternteils verfügt (BGH, Beschluss vom 10.7.2013 - XII ZB 297/12, NJW 2013, 2897 Rn. 29;… Wendl/Klinkhammer, Unterhaltsrecht, 9. Aufl., § 2 Rn. 434), wobei auch dann im Einzelfall der nicht betreuende Elternteil allein zur Aufbringung des Barunterhalts verpflichtet werden kann (…wegen der Einzelheiten siehe BGH, a. a. O., Rn. 30). - BGH, 17.12.2015 - III ZB 14/15
Kapitalanlegermusterverfahren: Kostenentscheidung nach Rücknahme der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.11.2018 - 10 UF 66/18
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst (BGH, Beschluss vom 17.12.2015 - III ZB 14/15, Rn. 2, juris;… Zöller/Greger, a. a. O., § 252 Rn. 3). - BGH, 30.03.2005 - X ZB 26/04
Aussetzung wegen Parallelverfahren
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.11.2018 - 10 UF 66/18
Allein die tatsächliche Möglichkeit eines Einflusses genügt dieser gesetzlichen Voraussetzung nicht und wäre auch ein konturenloses Kriterium, das das aus dem Justizgewährleistungsanspruch folgende grundsätzliche Recht der Prozessparteien auf Entscheidung ihres Rechtsstreits in seinem Kern beeinträchtigen würde (BGH, Beschluss vom 30.3.2005 - X ZB 26/04, NJW 2005, 1947). - BGH, 12.12.2005 - II ZB 30/04
Überprüfung der Aussetzung des Verfahrens im Beschwerderechtszug; Zulässigkeit …
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.11.2018 - 10 UF 66/18
Das Beschwerdegericht hat uneingeschränkt zu prüfen, ob ein Aussetzungsgrund gegeben ist (BGH, Beschluss vom 12.12.2005 - II ZB 30/04, NJW-RR 2006, 1289).